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Gebäudeversicherung schützt Hauseigentümer
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter
Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen
schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.
Neben der Privathaftpflichtversicherung
und dem Hausratschutz ist sie für
Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm
oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer
finanziellen Belastbarkeit bringen.
Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine
Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.
Was ist alles versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem
die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports,
Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet
werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden
sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken
oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug,
Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne
Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen
Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer
ausgehandelt werden.
Was leistet die Gebäudeversicherung?
Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer,
Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach
Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder
Erdbeben geschützt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten
Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, Regen ins
Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im
Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die
Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem
Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem
Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch
Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von
Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in
den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Wer braucht eine Gebäudeversicherung?
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer
Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch,
Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer
schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken
verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer
Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die
Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel,
Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko
auch einzeln versichern.
Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die
Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber
innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Als Käufer sollten sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum
Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch
bei unterjähriger Kündigung zu.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer
Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der
Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie
unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann
wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt
die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von
inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es
dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die
Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten
Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer
bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den
Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende
Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und
Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie
angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht
auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das
Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter
festgelegt.
Regional bedingte Risikozuschläge
Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-,
Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden.
Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken
gefährdet sein - vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen,
Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck.
Solche naturbedingten "Elementarschäden" können in der Gebäudeversicherung
einzeln oder im Paket mitversichert werden. Allerdings wird ein Aufpreis
fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich
hoch sein kann.
Online-Vergleich Gebäudeversicherung
Gerade für Hausbesitzer ist es wichtig, sich gegen Schäden wie Feuer, Wasser
oder Unwetter zu versichern. Hier können Sie Gebäudeversicherungen
vergleichen und ein persöliches Angebot anfordern: Gebäudeversicherung