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Auto und KFZ
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Grundsätzliches zu Versicherungen rund ums Auto |
Wenn Sie sich ein Auto zulegen,
müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich
vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei
der Zulassung nichts.
Die Haftpflicht tritt immer dann
ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen.
Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden.
Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von
vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei
zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der
gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer,
Wenignutzer, Beamter oder als weibliche Autofahrerin besondere
Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.
Als Fahranfänger zahlen Sie
weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden
und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch
Nutzung eines Saisonkennzeichens.
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung |
Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haftpflichtversicherung darf kein
motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haftpflichtschutzschutz ist
unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen
entschädigt werden kann.
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für
alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das
können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender
Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.
Natürlich sind auch die Kosten
für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das
Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der
Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser
innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haftpflicht des Verursachers
bezahlt.
Außerdem prüft die
Haftpflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers
berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit
juristischen Mittel ab.
Als Mindestversicherungssumme
sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haftpflicht 2,5 Millionen Euro pro
Person (7,5 Mio. insgesamt) vor. Sachschäden müssen bis 500.000 Euro
versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen
Deckungssummen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.
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Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung
erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand,
Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl
oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was
im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen
entnehmen.
Einige Versicherer ersetzen auch
die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss
einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können
Sie Ihre Prämie senken.
Die Vollkasko zahlt auch
selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst
grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die
durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch
Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen werden von
Ihrer Vollkasko reguliert.
Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in
Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr
Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die
Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung
Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt
sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge. |
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Was kostet mich die KFZ-Versicherung? |
Typenklassen in der Haftpflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung
berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer
bestimmten Typklasse in der Haftpflicht und zwei weiteren Typklassen für
Teil- und Vollkasko zugeordnet.
Diese Typklassen spiegeln den
Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren
wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist
auch die Prämie.
Auch der Wohnort hat Einfluss auf
die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort
ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am
Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der
Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche
Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit
berücksichtigt.
Die Umstufung in günstigere oder
teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei
Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.
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Der Schadenfreiheitsrabatt |
Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haftpflicht- und der
Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele
Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit
nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig
unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 30 Prozent.
Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und
Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich
sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden
aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern
allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.
Ihr Versicherer erteilt Auskunft
darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu
übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an -
damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine
teurere Rabattstufe.
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Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger
als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen
KFZ-Haftpflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300
Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.
Erste Möglichkeit: das
Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten
Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem
Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später
auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem
günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein
Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat.
Eine weitere Möglichkeit:
viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die
bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.
Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit.
Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein
Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur
für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr
Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der
Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.
Die KFZ-Steuer entfällt
während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz
abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel
erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet -
solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie
Ruheversicherung.
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